Die Kooperation von Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser (Forschungszentrum für Berufsrecht, Universität Graz) und Prof. Dr. Christian Wolf (Institut für Prozess- und Anwaltsrecht, Universität Hannover) geht weiter: Vorige Woche fand bereits zum vierten Mal das beliebte Seminar „Anwaltsrecht im Rechtsvergleich“ statt, in dessen Rahmen wir unsere deutschen KollegInnen erneut an der REWI Uni Graz begrüßen durften.
Inhaltlich wurden in diesem Jahr die Rechtsanwaltsgesellschaften und die Möglichkeit der Fremdkapitalbeteiligung ins Visier genommen. Sechs Studierendenteams bearbeiteten spannende und hochaktuelle Themen rund um den gesellschaftlichen Zusammenschluss von RechtsanwältInnen. Ganz im Sinn des Rechtsvergleichs stellten die Studierenden dabei zunächst sowohl die deutsche als auch die österreichische Rechtslage dar und arbeiteten im Anschluss die – wie sich zeigte – doch sehr erheblichen Unterschiede der beiden Rechtsordnungen heraus. Erste Abweichungen machten sich bereits bei den für den Zusammenschluss von RechtsanwältInnen möglichen Gesellschaftsformen bemerkbar: Während die deutsche Rechtslage einen Zusammenschluss von RechtsanwältInnen in Form einer Aktiengesellschaft (AG) zulässt, ist ein solcher in Österreich verboten. Weitere Unterschiede zeigten sich im Hinblick auf den Kreis der zulässigen Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft: In Deutschland wurden mit der im August vorigen Jahres in Kraft getreten Reform der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung; deutsches Pendant zur österreichischen Rechtsanwaltsordnung [RAO]) die Möglichkeiten zur beruflichen Zusammenarbeit der Rechtsanwaltschaft mit anderen freien Berufen umfassend erweitert. Das Spektrum reicht nunmehr von einem Zusammenschluss mit WirtschaftstreuhänderInnen und BetriebswirtInnen bis hin zu einem Zusammenschluss mit HeilpraktikerInnen und FluglotsInnen. Der nach der österreichischen Rechtslage zulässige Kreis der Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist hingegen nach § 21c RAO stark begrenzt: Neben RechtsanwältInnen dürfen dies (zu Versorgungszwecken) nur nahe Angehörige sein. Die Abschlussdiskussion drehte sich daher um die Frage, ob die deutsche Rechtslage, die im Vergleich zur österreichischen sehr liberal ist, der gesellschaftlichen Bedeutung der Rechtsanwaltschaft noch gerecht wird, oder ob diese Liberalisierung zu einer Verwässerung der ‚core values‘ der RechtsanwältInnen – Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Freiheit von Interessenskollisionen – führt.
Abgerundet wurden die beiden Seminartage durch ein gemeinsames Essen und eine Stadtführung durch Graz. Besonders erfreulich war, dass Univ.-Prof. Dr. Christian Wolf und sein Assistententeam ihren Aufenthalt verlängerten, um auch noch am Fakultätstag der REWI Uni Graz – bei dem das Forschungszentrum für Berufsrecht (ZBR) mit interessanten Vorträgen und einer Podiumsdiskussion zum Thema der Geldwäscheprävention vertreten war – mitwirken zu können.