Am 5. und 6. Mai durfte die Co-Leiterin des Forschungszentrums für Berufsrecht (ZBR), Univ.-Prof.in Dr.in Bettina Nunner-Krautgasser, bereits zum sechsten Mal (!) unseren Kooperationspartner, Prof. Dr. Christian Wolf (Universität Hannover und Leiter des dortigen Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht) samt seinem Team und seinen Studierenden im Rahmen des Seminars „Anwaltsrecht im Rechtsvergleich“ an der REWI Uni Graz begrüßen.
Im Mittelpunkt des diesjährigen Seminars standen das Fremdbeteiligungsverbot und der dadurch statuierte Ausschluss der reinen Finanzbeteiligung an Rechtsanwaltsgesellschaften; dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der am 19.12.2024 ergangenen Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rs Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft UG gegen die Rechtsanwaltskammer München.
Die Studierenden diskutierten unter anderem über die (Un-)Zulässigkeit von interdisziplinären (Berufsausübungs-)Gesellschaften, Sternsozietäten und die Beteiligung Dritter an Anwaltsgesellschaften. Ausgangspunkt dieses Diskurses sind die anwaltlichen „core values“ - Unabhängigkeit, Freiheit von Interessenkollisionen und Verschwiegenheitspflicht -, die entscheidend zur Stärkung eines fairen und auf demokratischen Grundwerten basierenden Rechtsstaats beitragen.
Dabei zeigten sich relevante Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen anwaltlichen Berufs- und Sondergesellschaftsrecht: Die zuletzt durch die große BRAO-Reform im Jahr 2022 erfolgte Liberalisierung des deutschen Standesrechts steht im Kontrast zur aktuell geplanten Verschärfung der österreichischen Rechtslage; dies insbesondere im Hinblick auf den zulässigen Beteiligtenkreis von Rechtsanwaltsgesellschaften. In Deutschland sind Angehörige jeglicher freier Berufe (so unter anderem auch Heilmasseure, Journalisten, Seelotsen) sowie Wirtschaftstreuhänder zulässige Gesellschafter; in Österreich ist den genannten Gruppen die gesellschaftsrechtliche Beteiligung hingegen a priori verwehrt. Gemeinsam ist beiden Rechtsordnungen jedoch, dass die Interessen des Mandanten zu wahren sind.
Abgerundet wurde das Seminar durch eine – durch das verregnete Wetter nur unwesentlich getrübte – Stadtführung und ein gemeinsames Abendessen in geselliger Runde. Das nächste rechtsvergleichende Seminar von Univ-Prof.in Dr.in Bettina Nunner-Krautgasser und Prof. Dr. Christian Wolf ist für das Sommersemester 2026 geplant.
Elena Kappel/Teresa Perner, Forschungszentrum für Berufsrecht