Mit dem Start des neuen Semesters startete auch die Veranstaltungsreihe „BERUFSRECHT on demand“ des Forschungszentrums für Berufsrecht der Universität Graz (ZBR) in Kooperation mit der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer wieder durch. Bei einer Aus- und Fortbildungsveranstaltung am 24. Oktober im Sitzungszimmer der REWI Uni Graz referierte Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr (Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht, Universität Graz) über den „Verwalter in Exekutionssachen“ und mit diesem in Zusammenhang stehende Rechtsfragen.
In ihren Begrüßungsworten hoben Univ.-Prof.in Dr.in Bettina Nunner-Krautgasser (Co-Leiterin des ZBR und Leiterin des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht) und Präsident-Stellvertreterin RAin Mag.a Doris Braun (Steiermärkische Rechtsanwaltskammer) die Bedeutung eines niederschwellig zugänglichen Aus- und Fortbildungsangebots hervor und lobten die unkomplizierte Zusammenarbeit.
Die folgenden drei Stunden waren gefüllt mit wertvollen Informationen zum Verwalter in Exekutionssachen, der im Rahmen der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) im Jahr 2021 neu eingeführt wurde: Franz Mohr gab einen einleitenden Überblick über die in der Exekutionsordnung vorgesehenen Möglichkeiten zur (zwingenden) Bestellung eines Verwalters, dessen Befugnisse und Pflichten sowie den notwendigen Kostenvorschuss. Im Anschluss daran ging er auf das erweiterte Exekutionspaket nach § 20 EO und die offenkundige Zahlungsunfähigkeit (§ 49a EO) ein, bevor er anhand der möglichen Exekutionsobjekte die Tätigkeit des Verwalters im Exekutionsverfahren umfassend erörterte. Dabei räumte er der mit der GREx neu geregelten Exekution auf Vermögensrechte besonderen Raum ein; vor allem in diesem Bereich gibt es noch zahlreiche ungeklärte Detailfragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Exekution auf Rechte aus virtuellen Währungen oder Internet-Domains. Die Teilnehmer:innen profitierten dabei von der Expertise des langjährigen Leiters der Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im BMJ, der auch seine Erfahrungen aus dem Gesetzgebungsprozess in den Vortrag einfließen ließ und bereitwillig Fragen aus dem Publikum beantwortete.
Auch die nächsten Veranstaltungstermine, Vortragenden und Themen, die BERUFSRECHT on demand in den Fokus stellen wird, stehen bereits fest: Am 30. Jänner 2025 wird RA Dr. Martin Gärtner über die korrekte Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen referieren; am 8. Mai 2025 stehen die Basics des Immaterialgüterrechts mit RA Dr. Stefan Schoeller am Programm. Wir hoffen, Sie bei diesen Veranstaltungen (wieder) begrüßen zu dürfen!