Am 19. Jänner fand in der Aula der Universität Graz die feierliche Präsentation des Praxiskommentars „Anwaltliches und notarielles Berufsrecht“ statt. Dieses Werk stellt die erste Publikation des an der Universität Graz im Vorjahr etablierten Forschungszentrums für Berufsrecht (ZBR) dar. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Rektor der Universität Graz, Dr. Peter Riedler. Im Anschluss daran richteten Univ.-Prof. Dr. Christoph Bezemek (Dekan der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz), Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser (Vize- und Forschungsdekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz und Co-Leiterin des Forschungszentrums für Berufsrecht) und RA Dr. Armenak Utudjian (Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages) Eröffnungs- und Begrüßungsworte an das Publikum.
Das ZBR selbst wurde durch dessen Co-Leiter, RA Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko, vorgestellt. Dieser führte dazu aus: „Bisher spielte das Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwält*innen, der Notar*innen und Wirtschaftstreuhänder*innen sowie der sonstigen freien Berufe in der österreichischen wissenschaftlichen Forschung eine untergeordnete Rolle, das ZBR schließt daher eine veritable Forschungslücke.“ Ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Forschungstätigkeit des Zentrums liegt auf den Bestimmungen zur höchst brisanten (und bislang noch wenig analysierten) Querschnittsmaterie „Geldwäsche“ – diesem Thema hatte sich auch die Kick-off-Veranstaltung des ZBR im Mai des vorigen Jahres gewidmet. In diesem Zusammenhang kündigte Gernot Murko nicht nur das baldige Erscheinen des Tagungsbands, sondern auch eine weitere Veranstaltung an, in dessen Fokus Beweisverbote unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Aspekte stehen werden.
Da die berufsrechtliche Forschung in Deutschland schon länger eine bedeutende Rolle spielt, kooperiert das ZBR sowohl mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Universität Hannover als auch mit dem Institut für Anwaltsrecht der Universität Leipzig. Diese universitären Kooperationen sind insbesondere für die internationale – rechtsvergleichende – Forschung im Bereich des Berufs- und Standesrechts von großer Bedeutung. Darum freute es die Herausgeber*innen umso mehr, dass sie Univ.-Prof. Dr. Christian Wolf, den Leiter des IPA, als Gastvortragenden für die Präsentation des Kommentars „Anwaltliches und notarielles Berufsrecht“ gewinnen konnten. Dieser referierte zum Thema der anwaltlichen Gesellschaftsformen in Österreich und Deutschland.
Das Herzstück der Veranstaltung bildete die Präsentation des Praxiskommentars „Anwaltliches und notarielles Berufsrecht“. Die Verlagsleiterin des Verlag Österreich, MMag. Barbara Raimann, interviewte dazu die beiden Herausgeber*innen. Auf die Frage nach dem Innovationsgehalt des Werks betonte Bettina Nunner-Krautgasser die zwei innovativen Ansätze des Kommentars: Einerseits unterscheidet sich das vorliegende Werk von bereits existierenden Kommentierungen dadurch, dass es von führenden Praktiker*innen für Praktiker*innen geschrieben wurde und eine Unzahl von Checklisten und Praxistipps aufweist. Innovativ ist andererseits auch, dass anwaltliches Berufsrecht und notarielles Berufsrecht erstmalig in einem Band angeboten werden. „Der Grund für diese umfassende Schwerpunktsetzung war die Tatsache, dass auch das notarielle Berufsrecht unserer Ansicht nach immer mehr an Bedeutung gewinnt“, führte Gernot Murko ergänzend aus. Der Notariatsakt wird im Zivil- und Gesellschaftsrecht, aber auch im Erbrecht immer wichtiger. Fragen im Zusammenhang mit seiner Ausgestaltung, möglichen Fehlern und der Vollstreckbarkeit des Notariatsakts beschäftigen daher nicht nur Notar*innen. Dieser Teil bildet einen Mehrwert für alle, die sich mit Zivil- und Gesellschaftsrecht beschäftigen und ein entsprechendes Nachschlagewerk benötigen. Höchst erfreulich war die schnelle Produktionszeit des Werks, welche nicht zuletzt dem exzellenten Herausgeberteam, bestehend aus Univ.-Ass. Mag. Stefan Königshofer, Proj.-Ass. Mag. Teresa Perner, Univ.-Ass. Mag. Julian Schnur sowie Univ.-Ass. Mag. Tobias Weidinger, zu verdanken ist.
Die Herausgeber*innen freuten sich besonders über die zahlreich erschienenen Teilnehmer*innen, unter denen sich auch viele Ehrengäste befanden. Dazu zählten insbesondere Dr. Gerhard Holzinger, Senatspräsident Univ.-Prof. Dr. Meinrad Handstanger, Senatspräsident Dr. Gottfried Musger, Präsident Dr. Bernd Lutschounig, Präsident Dr. Armenak Utudjian, Vizepräsidentin Mag. Petra Cernochova, Vizepräsident Dr. Bernhard Fink, Vizepräsidentin Dr. Marcella Prunbauer-Glaser, Vizepräsident Dr. Michael Kropiunig, Präsident Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger, Präsident Dr. Wolfgang Kleibel, Präsident Dr. Michael Schwarz, Präsidentin Dr. Brigitte Breinbauer sowie Präsident Dr. Dieter Kinzer.
Forschungszentrum für Berufsrecht