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Montag, 06.03.2023

Rechtsberatung durch die Wirtschaftstreuhandberufe: Möglichkeiten und Grenzen

 ©knauder-fotografie.at

vlnr: RA Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko (Co-Leiter des ZBR sowie Präsident der Rechtsanwaltskammer Kärnten) und Kristin Grasser B.A. MBA (Präsidentin der Kammer für Steuerberater_innen und Wirtschaftsprüfer_innen der Landesstelle Kärnten)

 ©knauder-fotografie.at

RA Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko

Co-Leiter des Forschungszentrums für Berufsrecht analysiert die Berufsbefugnisse der Wirtschaftstreuhandberufe.

Am 6. März referierte der Co-Leiter des Forschungszentrums für Berufsrecht (ZBR), RA Univ. Prof. Dr. Gernot Murko, im Rahmen einer Veranstaltung unseres Kooperationspartners, der Kammer der Steuerberater_innen und Wirtschaftsprüfer_innen, in Klagenfurt vor über 50 Teilnehmenden zum Thema der Rechtsberatung durch die Wirtschaftstreuhandberufe.

Gem § 8 Abs 2 RAO ist die Befugnis zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung und damit auch die Rechtsberatung der Rechtsanwaltschaft vorbehalten. Von diesem Vorbehalt bleiben jedoch (unter anderem) die Berufsbefugnisse, die sich aus der österreichischen Berufsordnungen für Wirtschaftstreuhänder_innen ergeben, unberührt: § 2 WTBG 2017 regelt den Berechtigungsumfang der Steuerberater_innen und § 3 WTBG 2017 jenen der Wirtschaftsprüfer_innen. Neben der exakten Abgrenzung der Berufsbefugnisse der Wirtschaftstreuhandberufe hin zu jenen der Rechtsanwaltschaft wurden auch die – in Folge einer etwaigen Überschreitung der Berufsbefugnisse vorliegende – Verletzung von Schutzgesetzen und entsprechende Haftungs- und Versicherungsfragen vom Vortragenden erörtert.

Abschließend bedankte sich der Referent noch beim Kooperationspartner, der Kammer der Steuerberater_innen und Wirtschaftsprüfer_innen, für die Unterstützung im Rahmen des ZBR sowie für die gute Zusammenarbeit.

Forschungszentrum für Berufsrecht an der Universität Graz

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