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Dienstag, 16.05.2023

Von Graz bis Leipzig: Alles Berufsrecht

(Foto: Uni Graz)

vlnr: Univ.-Ass. Mag. Julian Schnur, Univ.-Ass. Mag. Wolfgang Braza, Proj.-Ass. Mag. Teresa Perner, Prof. Dr. Florian Loyal, Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko, Univ.-Ass. Mag. Stefan Königshofer, RA Markus M. Merbecks (Foto: Uni Graz)

(Foto: Uni Graz)

vlnr: Univ.-Ass. Mag. Julian Schnur, Univ.-Ass. Mag. Stefan Königshofer, Proj.-Ass. Mag. Teresa Perner, Univ.-Ass. Mag. Wolfgang Braza, Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko, RA Sabine Fuhrmann (Foto: Uni Graz)

(Foto: Uni Graz)

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto: Uni Graz)

Forschungszentrum für Berufsrecht (ZBR) folgt kurz nach dem ersten Jahrestag seines Bestehens seiner ersten internationalen Einladung.

Am 12. Mai veranstaltete das Institut für Anwaltsrecht der Leipziger Juristenfakultät – einer der universitären Kooperationspartner des ZBR – eine rechtsvergleichende Tagung zum Thema „Anwaltliches Berufsrecht in Österreich und Deutschland“. An diesem internationalen Austausch nahm auf Einladung von Prof. Dr. Christian Berger (Leiter des Instituts für Anwaltsrecht der Universität Leipzig) und Prof. Dr. Florian Loyal (Universität Leipzig) auch das Team des ZBR rund um Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser und Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko teil.

Der Schwerpunkt der Tagung lag auf dem Sondergesellschaftsrecht der Rechtsanwaltsgesellschaften und dem anwaltlichen Disziplinarrecht bzw – unter Berücksichtigung der terminologischen Abweichungen in der deutschen Rechtsordnung – auf dem Sondergesellschaftsrecht der Berufsausübungsgesellschaften und der anwaltlichen Berufsgerichtsbarkeit. Zum gesellschaftsrechtlichen Teil referierte auf deutscher Seite Prof. Dr. Florian Loyal und auf österreichischer Seite Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko (Co-Leiter des ZBR). Die beiden Vorträge zeigten von der Wahl der Rechtsform bis hin zum Kreis der zulässigen Gesellschafter gravierende Unterschiede zwischen den beiden Rechtsordnungen auf. Zur deutschen Rechtslage der anwaltlichen Berufsgerichtsbarkeit trug Dr. Wolfgang Kau (Rechtsanwalt und ehrenamtlicher Richter am Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs) vor; Einblicke in die einschlägige österreichische Rechtslage lieferten Univ.-Ass. Mag. Stefan Königshofer und Proj.-Ass.in Mag.a Teresa Perner (wissenschaftliche MitarbeiterIn des ZBR). Auch in diesem Themenbereich konnten sich voneinander unterscheidende Regelungen herausgearbeiteten werden: So ist nach deutscher Rechtslage in erster Instanz des Disziplinarverfahrens mit dem ‚Anwaltsgericht‘ ein ordentliches Gericht zuständig, während in Österreich der ‚Disziplinarrat‘ tätig wird, den der VfGH als Verwaltungsbehörde qualifiziert. Besonders erfreulich war, dass die Teilnahme von hochkarätigen deutschen PraktikerInnen in der darauffolgenden Podiumsdiskussion einen Austausch zwischen Forschung und Rechtsanwendung ermöglichte: Die Rechtsanwaltskammer Sachsen war durch Ihre Präsidentin, RAin Sabine Fuhrmann, und ihren Vizepräsidenten, RA Markus M. Merbecks, vertreten.

Ein wahres Highlight war die Führung durch das Bundesverwaltungsgericht, die uns Präsidentin RAin Sabine Fuhrmann dankenswerterweise spontan organisiert hatte. Im Gebäude des ehemaligen Reichsgerichts konnten wir neben dem eindrucksvollen Großen Sitzungssaal und den Prunkgemächern des ehemaligen Reichsgerichtspräsidenten auch moderne Sitzungssäle und Beratungszimmer besichtigen. Abgerundet wurde die Tagung schließlich durch ein gemeinsames Essen mit dem Förderverein des Instituts für Anwaltsrecht, bei dem interessante Gespräche über die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsordnungen und Vorschläge zu alternativen Regelungsansätzen geführt wurden.

Forschungszentrum für Berufsrecht

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