Die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe (Rechtsanwaltschaft, Notariat und Wirtschaftstreuhandberufe) erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit bei den Absolvent:innen des Studiums der Rechtswissenschaften. Die diesen Berufsgruppen vorbehaltenen besonderen Tätigkeiten (Rechtsberatung, Rechtsvertretung sowie die Erbringung sämtlicher anderer juristischer Dienstleistungen) erfordern einen besonderen Regelungsrahmen für die Berufsausübung. Dieser findet sich im jeweiligen Berufsrecht. Angehende Rechtsanwält:innen, Notar:innen und Wirtschaftstreuhänder:innen sind somit aufgrund der starken, (im Hinblick auf den Schutz der rechtssuchenden Bevölkerung) aber auch notwendigen Reglementierung des Berufsrechts der Rechts- und Wirtschaftsberatung mit zahlreichen Fragen konfrontiert:
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf überhaupt ausüben zu dürfen?
- Darf ich mich mit anderen denselben Beruf ausübenden Personen gesellschaftlich zusammenschließen? Wenn ja, welche Rechtsformen sind erlaubt?
- Sind interdisziplinäre Zusammenschlüsse zulässig?
- An welche Pflichten bin ich bei meiner beruflichen Tätigkeit gebunden?
- Welche Sanktionen drohen mir bei deren Nichteinhaltung?
Um die Studierenden bestmöglich auf ihren Berufseinstieg sowie ihre weitere berufliche Laufbahn vorzubereiten, wird das Berufsrecht der Rechts- und Wirtschaftsberatung bereits im Rahmen des Studiums vermittelt. Im Rahmen des ZBR werden hierfür eigene Lehrveranstaltungen angeboten: Neben unserem Einführungskurs sind die rechtsvergleichenden Seminare zum Berufsrecht, die gemeinsam mit den beiden universitären Kooperationspartnern (Universität Hannover und Universität Leipzig) veranstaltet werden, besonders beliebt. Ergänzend dazu wird auch ein eigener Spezialisierungsschwerpunkt „Berufsrecht und erfolgreiche Verhandlungsführung“ angeboten.
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Institut für Zivilverfahrensrecht und InsolvenzrechtRechtswissenschaftliche Fakultät
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