Am 9. Juni 2026 referierten – nach der Begrüßung der Teilnehmer:innen durch den Präsidenten der Stmk RAK, RA Dr. Michael Kropiunig – RA Dr. Konstantin Pochmarski und RA Mag. Helmut Schmid im Rahmen der Veranstaltungsreihe „BERUFRECHT on demand“ des ZBR zum Thema „Streitverkündung und Nebenintervention“. Im Mittelpunkt des Vortrags standen die zivilprozessualen Instrumente der Streitverkündung und der Nebenintervention sowie deren praktische Bedeutung für die Prozessführung und nachfolgende Regressverfahren.
Zu Beginn erläuterten die Referenten die gesetzlichen Grundlagen der Streitverkündung nach § 21 ZPO und des Streitbeitritts nach §§ 17 ff ZPO. Dabei wurden insbesondere die Voraussetzungen einer wirksamen Streitverkündung, deren formale Anforderungen sowie die daraus resultierenden Wirkungen erörtert. RA Dr. Konstantin Pochmarski veranschaulichte die Thematik mit zahlreichen Praxisbeispielen, insbesondere aus der Baubranche. Dabei zeigte er typische Konstellationen auf, in denen geklagte Generalunternehmer:innen im Zuge von Bauprozessen ihren Subunternehmer:innen den Streit verkünden, um diesen die Möglichkeit zu eröffnen, dem Verfahren als Nebenintervenient:innen beizutreten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf den Voraussetzungen des rechtlichen Interesses als zentrale Zulässigkeitsvoraussetzung der Nebenintervention. Die Vortragenden referierten darüber, dass die Abgrenzung zwischen rechtlichem und bloß wirtschaftlichem Interesse in der Rechtsprechung nicht nach konkreten Leitlinien erfolgt, sondern im Sinne eines beweglichen Systems stets anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist. Zugleich wurde aufgezeigt, dass die Judikatur in diesem Bereich nicht durchgehend einheitlich ist und zahlreiche Grenzfälle weiterhin Anlass zu Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur bieten.
Die Vortragenden ergänzten ihre Ausführungen stets durch zahlreiche praktische Hinweise aus ihrer langjährigen anwaltlichen Tätigkeit. Sie machten auf typische Fehlerquellen aufmerksam und gaben wertvolle Tipps für die praktische Handhabung der Streitverkündung im Zivilprozess. Das große Interesse der zahlreich erschienen Teilnehmer:innen zeigte sich nicht zuletzt in der lebhaften Diskussion, die einen wertvollen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ermöglichte.
Beim anschließenden Get-Together wurden die angesprochenen Themen in entspannter Atmosphäre weiter vertieft und fachliche Diskussionen fortgeführt. Das ZBR bedankt sich bei den Referenten und allen Teilnehmer:innen für die gelungene Veranstaltung und freut sich darauf, Sie bei den kommenden Veranstaltungen im Herbst wieder begrüßen zu dürfen. Auf dem Programm stehen unter anderem die Privilegierung der öffentlichen Hand in der Insolvenz durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025, die Haftung der rechtsberatenden Berufe sowie die Unternehmensvererbung – es bleibt also spannend.
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