Am 15. Oktober 2026 lud das Forschungszentrum für Berufsrecht (ZBR) in Kooperation mit der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer im Rahmen der Veranstaltungsreihe „BERUFSRECHT on demand“ zu einem Vortragsabend über die Auswirkungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 auf Insolvenzverfahren und aktuelle Entwicklungen im Insolvenzsteuerrecht in das Meerscheinschlössl ein. Drei ausgewiesene Experten beleuchteten die gesetzlichen Neuerungen aus insolvenz- und steuerrechtlicher Perspektive und zeigten deren praktische Konsequenzen auf.
Den Auftakt machte RA Hon.-Prof. Dr. Bernhard Fink, der sich kritisch mit der anfechtungsrechtlichen Privilegierung der öffentlichen Hand auseinandersetzte: Seit Jahresbeginn sind bestimmte Zahlungen an die Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger sowie die dafür bestellten oder erworbenen Sicherheiten weitgehend der Insolvenzanfechtung entzogen. Fink zeigte auf, welche Auswirkungen diese Neuregelungen auf den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung, die Sanierungschancen insolventer Unternehmen und die Haftung ihrer Geschäftsführer haben können. Besonderes Augenmerk legte er auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bevorzugung öffentlicher Gläubiger sowie auf die unionsrechtlichen Vorgaben zur Harmonisierung des Insolvenzanfechtungsrechts.
Im Anschluss widmeten sich Univ.-Prof.in Dr.in Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., und StB Dr. Ernst Komarek, MSc (WU), den aktuellen Entwicklungen im Insolvenzsteuerrecht. Im Mittelpunkt stand zunächst eine weitere Neuerung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025: Bei der Verwertung einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft ist die Immobilienertragsteuer nunmehr vorrangig aus dem Verwertungserlös zu entrichten. Die Vortragenden erläuterten die Auswirkungen dieser Regelung auf die Befriedigung der Absonderungsgläubiger und gingen auf damit verbundene offene Rechtsfragen ein. Weitere Schwerpunkte bildeten die Neuregelung betreffend Gesellschafterverrechnungskonten sowie steuerrechtliche Besonderheiten bei der „solventen“ Liquidation von Kapitalgesellschaften und bei Insolvenzen innerhalb steuerlicher Unternehmensgruppen.
Die Vorträge verdeutlichten eindrucksvoll, wie eng Insolvenz- und Steuerrecht miteinander verflochten sind und welche Herausforderungen die jüngsten gesetzlichen Änderungen für die Beratungspraxis und die Insolvenzverwaltung mit sich bringen. Der Vortragsabend bot damit nicht nur einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage, sondern auch zahlreiche Anknüpfungspunkte für weiterführende rechtliche Diskussionen. Gelegenheit dazu wird es sicherlich auch bei unserer nächsten Veranstaltung geben, die bereits in den Startlöchern steht: Am 9. November 2026 widmet sich das ZBR dem Thema „Die Haftung der rechtsberatenden Berufe“. Wir freuen uns auf einen weiteren spannenden Vortragsnachmittag und zahlreiche interessierte Teilnehmer!